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Nutzungsbedingungen

Präambel

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind ein rechtlich bindender Vertrag zwischen dem Lizenznehmer (Nutzer) und der Bildagentur Picture Pool, Imhofstraße 7, 86159 Augsburg, Deutschland.Der Wirkungsbereich dieser Geschäftsbedingungen erstreckt sich über das gesamte Lizenzmaterial der Bildagentur. Lizenzmaterial sind alle Bilder, Filme oder Videomaterial, alle Audioprodukte, alle visuellen Darstellungen, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln erstellt wurden, einschließlich aller Negative, Dias, Filmabdrücke, Ausdrucke und Vervielfältigungen aller originaler digitaler Dateien, sowie jedes anderen Produkts der Bildagentur, das urheberrechtlich geschützt ist.Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind daher vor der Nutzung der Website und vor der Bestellung oder Verwendung von Lizenzmaterial zu lesen. Erst nach Anerkennung der Geschäftsbedingungen durch den Nutzer darf angebotenes Lizenzmaterial genutzt werden.

  1. Allgemeines
    1. Vertragsschluss

      Der Nutzer stimmt mit der Registrierung auf der Website den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bildagentur zu. Eine Nutzung der Website ohne Anerkennung der Geschäftsbedingungen ist nicht möglich. Darüber hinaus gilt das Öffnen der Verpackung von Lizenzmaterial der Bildagentur Picture Pool, das Installieren einer CD-ROM oder DVD der Bildagentur, sowie der Download von Lizenzmaterial der Bildagentur als Annahme der vorliegenden Geschäftsbedingungen.

    2. Registrierungspflicht

      Der Nutzer ist verpflichtet, sich unter seinen eigenen Daten anzumelden und diese vollständig und korrekt anzugeben. Falls ein Nutzer dieses Vertragsverhältnis im Namen eines Dritten eingeht, so hat er auch diesen bei der Registrierung anzugeben.

    3. Datenschutz

      Mit der Annahme dieser ABGs erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten, sofern sich diese auf die geschäftlichen Beziehungen mit Picture Pool beziehen, von Picture Pool gespeichert und verarbeitet werden und zu Informationszwecken genutzt werden. Eine Weitergabe persönlicher Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

    4. Bedingungen zur Nutzung der Homepage

      Jeder Nutzer erhält bei der Anmeldung auf der Homepage von Picture Pool Zugangsdaten. Diese sind vertraulich zu behandeln. Kommt es zum Missbrauch der persönlichen Daten, so haftet der Nutzer für sämtliche möglicherweise entstandenen Schäden. Picture Pool behält es sich vor, Accounts auf der Homepage jederzeit zu sperren.

    5. Vertragspartner

      Handelt der Nutzer im Auftrag einer möglichen Dritten Partei (z.B. Arbeitgeber), so gelten die Geschäftsbedingungen sowohl für den Nutzer als auch die dritte Partei. Die Geschäftsbedingungen gelten auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort. In diesem ist der Beauftragte jedoch nicht zur weiteren Nutzung des Lizenzmaterials berechtigt.
      Gibt ein Nutzer ein Auftragsverhältnis vor, ohne tatsächlich für ein solches bevollmächtigt zu sein, so gilt das Vertragsverhältnis, als wäre es mit dem Nutzer persönlich zustanden gekommen.

    6. Änderungsvorbehalt

      Picture Pool behält es sich vor, die Geschäftsbedingungen und Preise jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern. Jede weitere Nutzung der Website nach einer Änderung gilt als Zustimmung zu den jeweiligen Modifikationen der AGBs. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers/Lizenznehmers, sich über den aktuellen Stand der allgemeinen Geschäftsbedingungen und über die aktuellen Preise selbstständig zu informieren und auf dem aktuellen Stand zu halten. Die letzte Aktualisierung dieser Bedingungen erfolgte am 09.11.2015.

    7. Abweichende Bedingungen

      Von diesen hier vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers, Lizenznehmers oder einer dritten Partei gelten nur nach gesonderter Abrede und daraufhin erfolgter schriftlicher Bestätigung durch Picture Pool. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Nutzers, Lizenznehmers oder einer dritten Partei, auf die in Formularen, Dateien oder im Internet verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Im Falle des Erwerbs einer CD oder eines anderen Datenträgermediums gelten zusätzlich zu den AGBs möglicherweise "End User License Agreements" (EULA) des Herstellers. Im Falle von Abweichungen zu den hier vorliegenden AGBs hat jeweils die Regelung mit den restriktiveren Nutzungsrechtseinräumungen Gültigkeit.

    8. Abweichende Abreden

      Von diesen AGBs abweichende Abreden haben keinerlei Gültigkeit, dies gilt auch für branchenübliche oder auf früheren Geschäftsvorgängen beruhende ungeschriebene Abreden, Einigungen oder Regelungen. Eine Abrede, die von diesen AGBs abweicht, hat nur Gültigkeit, sofern diese ausdrücklich und in Schriftform durch einen autorisierten Vertreter von Picture Pool bestätigt wurde.

  2. Nutzungsrechte
    1. Nutzungsrechte für lizenzpflichtige (RM) Produkte
      1. Allgemeines 1.1) Vertragsgegenstand

        Picture Pool gewährt dem Nutzer (Lizenznehmer) eine Nutzungslizenz, die ein nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzfähiges Recht zur Nutzung und Vervielfältigung des in der Rechnung angegebenen Lizenzmaterials ist. Der Nutzer ist nur berechtigt, das Lizenzmaterial innerhalb des vertraglich festgelegten Umfangs und innerhalb der hier vorliegenden AGBs zu nutzen.

        1.2) Lizenzierung

        Die Lizenzierung erfolgt durch die Annahme der AGBs von Picture Pool sowie durch die vollständige Bezahlung der Rechnung an Picture Pool. Eine Genehmigung, das Lizenzmaterial vorab zu nutzen, kann nur durch eine schriftliche Bestätigung von einem autorisierten Mitarbeiter von Picture Pool erfolgen.

        1.3) Nutzungszweck

        Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei der Bestellung des Lizenzmaterials Zweck, Umfang, Verbreitungsgebiet, Zeitraum und den Namen des Endnutzers anzugeben. Erfolgt die Angabe nicht zum Zeitpunkt der Bestellung, so hat sie spätestens bis zur ersten Nutzung des Lizenzmaterials zu erfolgen. Erst nach Angabe dieser Parameter kann ein Einverständnis von Picture Pool zur Nutzung des Lizenzmaterials erfolgen.

        Das Lizenzmaterial darf ausschließlich für den vom Lizenznehmer angegebenen Zweck, in dem vom Lizenznehmer angegebenen Umfang und Nutzungsgebiet und in dem vom Lizenznehmer angebenen Zeitraum genutzt werden. Eine Abweichung von diesen Parametern erfordert eine ausdrückliche schriftliche Erlaubnis durch einen autorisierten Mitarbeiter von Picture Pool.

        Kommt es zu einer Abweichung ohne Erlaubnis von Picture Pool, so gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt. Picture Pool ist in diesem Fall von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Selbiges gilt, wenn die persönlichen Daten des Nutzers nicht wahrheitsgemäß angegeben wurden.

        1.4) Nutzung zu Werbezwecken

        Eine Nutzung von Lizenzmaterial zu Werbemaßnahmen ist nur dann zulässig, wenn dies ausdrücklich in der Nutzungslizenz durch Picture Pool erlaubt wurde.

        1.5) Belegexemplare

        Vor jeder Veröffentlichung des Lizenzmaterials im Druck sind Picture Pool gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei einer elektronischen Nutzung verpflichtet sich der Nutzer, Picture Pool einen Screenshot mit Angabe der entsprechenden URL zu übermitteln.

        1.6) Rechte Dritter

        Bei dem zwischen Picture Pool und dem Nutzer geschlossenen Vertrag wird grundsätzlich nur das urheberrechtliche Nutzungsrecht am entsprechenden Lizenzmaterial übertragen.

        Die Freigabe oder Zustimmung zur Nutzung Abbildungen abgebildeter Personen, Namen, Waren- oder Markenzeichen, Gebäuden, Dekorationen und künstlerischer Gestaltung ist daher zunächst nicht enthalten. Der Verwender ist in solchen Fällen für die Beschaffung möglicherweise erforderlicher Erlaubnisse bzw. Genehmigungen selbst verantwortlich.

        In den meisten Fällen sind die angebotenen Produkte von Picture Pool frei von Rechten Dritter, ist dies jedoch nicht der Fall ist das jeweilige Produkt entsprechend gekennzeichnet.Bei Lizenzmaterial, auf dem eine Person abgebildet ist, welches mit dem Vermerk "model released" gekennzeichnet ist, ist auf Anfrage eine Einverständniserklärung der jeweiligen Person erhältlich. Personennamen sind in solchen Fällen aller Regel nach, aus Gründen der Privatsphäre der jeweiligen Person, unkenntlich gemacht.

        Die Veröffentlichung von Bildern bekannter Persönlichkeiten kann nur unter Angabe des Namens der Person erfolgen, zudem hat der Lizenznehmer § 23 II KUG zu beachten.Bei Nichtbeachtung möglicher Persönlichkeitsrechte liegt die Haftung allein beim Lizenznehmer. Dieser hat Picture Pool gegenüber möglichen Regressforderungen schadlos zu halten.

        1.7) Zweitrechte und Exklusivrechte

        Picture Pool behält es sich vor, die Übertragung von Zweitrechten vorzunehmen. Jedwelche vertragliche Regelungen, die hiervon abweichen, sind ausgeschlossen und werden von Picture Pool nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden explizit von einem autorisierten Mitarbeiter von Picture Pool in schriftlicher Form bestätigt.Mit dem Erwerb der Nutzungslizenz werden grundsätzlich keine exklusiven Rechte am Lizenzmaterial erworben. Exklusivrechte können zwar beim Erwerb angefragt werden und gegebenenfalls erworben werden, hierfür müssen sie aber explizit in der Nutzungslizenz gewährt werden.

      2. Besondere Einschränkungen bei der Verwendungsart des Lizenzmaterials 2.1) Pressekodex

        Der Nutzer des Lizenzmaterials hat die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten und trägt auch die Verantwortung für die Betextung des Lizenzmaterials.

        2.2) Bearbeitung des Nutzungsmaterials

        Das Lizenzmaterial darf zugeschnitten oder sonst zur Verbesserung der technischen Qualität bearbeitet werden, sofern dies nicht die redaktionelle Integrität des Lizenzmaterials beeinträchtigt. Eine hiervon abweichende Bearbeitung des Lizenzmaterials ist untersagt, insbesondere jegliche Umgestaltungen, Sinnentfremdungen und Verzerrungen. Selbiges gilt für Vervielfältigungen, Reproduktionen und Vergrößerungen des Lizenzmaterials.

        2.3) Sittenwidrige/Rechtswidrige Nutzung von Lizenzmaterial

        Das Lizenzmaterial darf weder implizit noch direkt in pornographischer, diffamierender oder rechtswidriger Art und Weise verwendet werden. Der Lizenznehmer ist darüber hinaus zur Einhaltung aller rechtlichen und brancheninternen Regelungen verpflichtet.

        2.4) Entstellungen und Veränderungen des Lizenzmaterials

        Ein Abzeichnen, Nachfotografieren oder Fotocomposing von Lizenzmaterial ist unzulässig.
        Kommt es zu einer Verletzung allgemeiner Persönlichkeitsrechte, einer der auf dem Lizenzmaterial abgebildeten Personen oder zu einer Verletzung des Urheberrechts der Autoren des Lizenzmaterials durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text, so liegt die Haftung einzig beim Lizenznehmer.

        2.5) Entfernen von Copyright Kennzeichnungen

        Das Entfernen oder Unkenntlichmachen jeglicher Copyright Kennzeichnungen ist unzulässig. Ein Abweichen hiervon erfordert die schriftliche Zustimmung eines autorisierten Mitarbeiters von Picture Pool.

        2.6) Verarbeitung in einem Logo

        Das Lizenzmaterial darf nicht in ein Logo, in ein Unternehmenskennzeichen, in eine eingetragene Marke oder in eine Dienstmarke eingebunden werden. Eine solche Verwendung erfordert eine vorher erteilte explizite und schriftliche Zustimmung seitens Picture Pool.

        2.7) Social Media Plattformen

        Eine Verwendung des Lizenzmaterials auf datenfreigebenden Social Media Plattformen, wie Facebook, YouTube, Myspace oder Google Plus ist zunächst ausgeschlossen. Eine solche Verwendung erfordert eine schriftliche Zustimmung seitens Picture Pool.

        2.8) Sonstige Online Bereitstellung von Lizenzmaterial

        Das Lizenzmaterial darf online nicht in der Form verwendet werden, dass Dritte es herunterladen, extrahieren, weitergeben können oder als Einzeldatei darauf zugreifen können.

        2.9) Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte

        Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet.

    2. Nutzungsrechte für lizenzfreie (RF) Produkte.
      1. Allgemeines 1.1) Vertragsgegenstand

        Picture Pool gewährt dem Lizenznehmer ein zeitlich unbefristetes, nicht-exklusives, nicht an Dritte übertragbares, nicht unterlizenzierbares und global wirkendes Recht auf Vervielfältigung des in der Rechnung angegebenen Lizenzmaterials. Die Erteilung der Rechte bezieht sich auf eine unbegrenzte Anzahl von Reproduktionen in jedweder medialer Form.

        1.2) Lizenzierung

        Die Lizenzierung erfolgt durch die Annahme der AGBs von Picture Pool sowie durch die vollständige Bezahlung der Rechnung an Picture Pool. Eine Genehmigung, das Lizenzmaterial vorab zu nutzen, kann nur durch eine schriftliche Bestätigung von einem autorisierten Mitarbeiter von Picture Pool erfolgen.

        1.3) Nutzungszwecke

        Der Nutzer hat das Recht, das Lizenzmaterial für jede Art von Verwendungszweck zu verwenden, sofern sich diese Verwendung außerhalb der unzulässigen Verwendungsarten, welche im Abschnitt 2 dieses Paragraphen aufgeführt sind, befindet.

        1.4) Rechte Dritter

        Bei dem zwischen Picture Pool und dem Nutzer geschlossenen Vertrag wird grundsätzlich nur das urheberrechtliche Nutzungsrecht am entsprechenden Lizenzmaterial übertragen. Die Freigabe oder Zustimmung zur Nutzung Abbildungen abgebildeter Personen, Namen, Waren- oder Markenzeichen, Gebäuden, Dekorationen und künstlerischer Gestaltung ist daher zunächst nicht enthalten. Der Verwender ist in solchen Fällen für die Beschaffung möglicherweise erforderlicher Erlaubnisse bzw. Genehmigungen selbst verantwortlich.

        In den meisten Fällen sind die angebotenen Produkte von Picture Pool frei von Rechten Dritter, ist dies jedoch nicht der Fall ist das jeweilige Produkt entsprechend gekennzeichnet.

        Bei Lizenzmaterial, auf dem eine Person abgebildet ist, welches mit dem Vermerk "model released" gekennzeichnet ist, ist auf Anfrage eine Einverständniserklärung der jeweiligen Person erhältlich. Personennamen sind in solchen Fällen, aus Gründen der Privatsphäre der jeweiligen Person, aller Regel nach unkenntlich gemacht.

        Die Veröffentlichung von Bildern bekannter Persönlichkeiten kann nur unter Angabe des Namen der Person erfolgen, zudem hat der Lizenznehmer § 23 II KUG zu beachten. Bei Nichtbeachtung möglicher Persönlichkeitsrechte so liegt die Haftung allein beim Lizenznehmer. dieser hat Picture Pool gegenüber mögliche Regressforderungen schadlos zu halten.

        1.5) Zweitrechte und Exklusivrechte

        Picture Pool behält es sich vor, die Übertragung von Zweitrechten vorzunehmen. Jedwelche vertragliche Regelungen, die hiervon abweichen, sind ausgeschlossen und werden von Picture Pool nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden explizit von einem autorisierten Mitarbeiter von Picture Pool in schriftlicher Form bestätigt.

        Mit dem Erwerb der Nutzunglizenz werden grundsätzlich keine exklusiven Rechte am Lizenzmaterial erworben. Exklusivrechte können zwar beim Erwerb angefragt werden und gegebenenfalls erworben werden, hierfür müssen sie aber explizit in der Nutzungslizenz gewährt werden.

      2. Besondere Einschränkungen bei der Verwendungsart des Lizenzmaterials 2.1) Pressekodex

        Der Nutzer des Lizenzmaterials hat die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten und trägt auch die Verantwortung für die Betextung des Lizenzmaterials.

        2.2) Bearbeitung des Nutzungsmaterials

        Das Lizenzmaterial darf zugeschnitten oder sonst zur Verbesserung der technischen Qualität bearbeitet werden, sofern dies nicht die redaktionelle Integrität des Lizenzmaterials beeinträchtigt. Eine hiervon abweichende Bearbeitung des Lizenzmaterials ist untersagt, insbesondere jegliche Umgestaltungen, Sinnentfremdungen und Verzerrungen. Selbiges gilt für Vervielfältigungen, Reproduktionen und Vergrößerungen des Lizenzmaterials.

        2.3) Sittenwidrige/Rechtswidrige Nutzung von Lizenzmaterial

        Das Lizenzmaterial darf weder implizit noch direkt in pornographischer, diffamierender oder rechtswidriger Art und Weise verwendet werden. Der Lizenznehmer ist darüber hinaus zur Einhaltung aller rechtlichen und brancheninternen Regelungen verpflichtet.

        2.4) Entstellungen und Veränderungen des Lizenzmaterials

        Ein Abzeichnen, Nachfotografieren oder Fotocomposing von Lizenzmaterial ist unzulässig. Kommt es zu einer Verletzung allgemeiner Persönlichkeitsrechte, einer der auf dem Lizenzmaterial abgebildeten Personen oder zu einer Verletzung des Urheberrechts der Autoren des Lizenzmaterial, durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text, so liegt die Haftung einzig beim Lizenznehmer.

        2.5) Entfernen von Copyright Kennzeichnungen

        Das Entfernen oder Unkenntlichmachen jeglicher Copyright Kennzeichnungen ist unzulässig. Ein Abweichen hiervon erfordert die schriftliche Zustimmung eines autorisierten Mitarbeiters von Picture Pool.

        2.6) Verarbeitung in einem Logo

        Das Lizenzmaterial darf nicht in ein Logo, in ein Unternehmenskennzeichen, in eine eingetragene Marke oder in eine Dienstmarke eingebunden werden. Eine solche Verwendung erfordert eine vorher erteilte explizite und schriftliche Zustimmung seitens Picture Pool.

        2.7) Sonstige Online Bereitstellung von Lizenzmaterial

        Das Lizenzmaterial darf online nicht in der Form verwendet werden, dass Dritte es herunterladen, extrahieren, weitergeben oder als Einzeldatei darauf zugreifen können.

        2.8) Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte

        Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet.

  3. Urheberrechte und geistiges Eigentum

    Klärung: Abschnitt III und auch alle nachstehenden Abschnitte beziehen sich sowohl auf lizenzfreies Material als auch lizenzpflichtes Material. Die Regelungen der entsprechenden Abschnitte finden somit bezüglich des ganzen Lizenzmaterials von Picture Pool Anwendung.

    1. Urheberrecht

      Der Lizenznehmer erwirbt durch den Kauf der Nutzungslizenz durch diesen Vertrag keine Urheberrechte am jeweiligen Lizenzmaterial, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag anderweitig geregelt wurde.
      Der Lizenznehmer kann somit keinerlei Ansprüche aus Eigentums- oder Urheberrechten des Lizenzmaterials gegenüber Dritten geltend machen.

    2. Urhebervermerk

      Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder Verwendung ein Agentur- und Urhebervermerk anzubringen. Ferner muss dieser Urhebervermerk eine eindeutige Zuordnung des Lizenzmaterials zur Bildagentur (Picture Pool) ermöglichen.
      Ein Versäumen dieser Kennzeichnungspflicht kann nach fairem Ermessen durch Picture Pool zu einer Strafgebühr in Höhe von einhundert Prozent (100%) der Lizenzgebühr führen. Diese Gebühr ist zusätzlich zu entrichten. Mögliche Regressforderungen, Rechte und Rechtsmittel von Picture Pool bleiben hiervon unberührt.

    3. Eigentumsvorbehalt

      Das gesamte Lizenzmaterial, unabhängig in welcher Form es dem Lizenznehmer übermittelt wurde, bleibt im Eigentum von Picture Pool und seinen Lizenzgebern. Dem Nutzer werden ausdrücklich lediglich Nutzungsrechte an diesem eingeräumt.

    4. Informationspflicht bei Zuwiderhandlungen Erhält der Lizenznehmer Wissen darüber oder hält er es für wahrscheinlich, dass durch sein Verschulden Dritte Zugang zum Lizenzmaterial erhalten haben und dieses auf rechtswidrige Weise nutzen oder auf andere Weise die Urheberrechte von Picture Pool verletzen, so ist er verpflichtet Picture Pool umgehend über diese Sachlage aufzuklären.

  4. Gewährleistung
    1. Garantie

      Für eine Dauer von 60 Tagen einschließlich des Lieferungsdatums garantiert Picture Pool, dass das gelieferte oder elektronisch übermittelte Lizenzmaterial frei von jeglichen Material- und Ver- oder Bearbeitungsfehlern ist.
      Im Falle einer Beanstandung ist Picture Pool verpflichtet, umgehend (also ohne schuldhaftes Zögern) den vertraglichen Pflichten durch Nacherfüllung zu entsprechen. Scheitert die Nacherfüllung, so kann der Nutzer den Rücktritt vom Vertrag erklären. In diesem Falle ist Picture Pool zu einer umgehenden Rückzahlung des Lizenzhonorars verpflichtet.

    2. Überprüfungspflicht

      Bei der Lieferung des Lizenzmaterials ist der Nutzer (Lizenznehmer) verpflichtet das gelieferte oder elektronisch zugesandte Material umgehend auf mögliche Mängel zu überprüfen.
      Er hat mögliche Mängel binnen 14 Tagen nach Zugang des Lizenzmaterials bei Picture Pool schriftlich zu reklamieren. Etwaige verdeckte Mängel sind ohne schuldhaftes Zögern binnen 10 Tagen nach der Entdeckung dieser Mängel schriftlich bei Picture Pool zu reklamieren.
      Verstreicht die jeweilige Frist, ist eine Reklamierung von Mängeln ausgeschlossen. In diesem Falle haftet Picture Pool nicht für mögliche aus diesen Mängeln entstandene oder noch entstehende Schäden, sofern diese nicht vorsätzlich von Picture Pool verschuldet wurden.

    3. Haftungsbeschränkung

      Picture Pool übernimmt keinerlei Haftung hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwertbarkeit oder Eignung des Materials für den Nutzer. Ferner ist eine Haftung oder eine Gewährleistung aufgrund technologischer Inkompatibilität des Lizenzmaterials ausgeschlossen.
      Ferner haftet Picture Pool für keinerlei Schäden, die dem Kunden mittelbar oder unmittelbar durch diesen Vertrag entstanden sind. Eine Haftung aufgrund von verschärftem Schadenersatz ist ebenfalls ausgeschlossen.
      Picture Pool haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Im vertraglichen Verhältnis mit Kaufleuten beschränkt sich die Haftung sogar nur auf vorsätzlich verursachte Schäden.
      Gelten in der zuständigen Gerichtsbarkeit Vorschriften, die eine Haftungsbeschränkung beziehungsweise den Ausschluss einer Haftung nicht zulassen, so erfolgt die Beschränkung im gesetzlich zulässigen Umfang.

    4. Haftung bei Änderungen, Vertragsbruch oder rechtswidrigen Verhalten

      Entstehen dem Lizenznehmer Schäden durch Änderungen am Lizenzmaterial, durch vertragswidriges oder gar rechtswidriges Verhalten, so haftet einzig der Lizenznehmer. In einem solchen Fall ist Picture Pool ferner durch den Lizenznehmer schadlos zu halten.

    5. Haftung bei exklusiver Lizenzierung

      Kommt es im Falle einer exklusiven Lizenzvergabe an den Nutzer aufgrund eines von Picture Pool zu vertretenden Umstands dazu, dass die Lizenz ein weiteres Mal vergeben wurde, also zu einer Interessenkollision bezüglich der Exklusivität, so beschränkt sich die Haftung von Picture Pool maximal auf das für die Nutzung des betreffenden Lizenzmaterial in Rechnung gestellten Honorars.

  5. Vertragswidriges Verhalten des Lizenznehmers und Kündigungsgründe
    1. Kündigungs-/Widerrufsrecht

      Picture Pool behält es sich vor, im Falle von vertragswidrigem Verhalten des Lizenznehmers eingeräumte Lizenzen fristlos zu kündigen. Selbiges gilt im Falle der Einleitung eines Insolvenzverfahrens seitens des Lizenznehmers. In diesem Falle ist der Lizenznehmer verpflichtet, umgehend von jeglicher Nutzung des Lizenzmaterials abzusehen, sämtliche Versionen des Lizenzmaterials (unabhängig davon, ob mögliche Kopien von Picture Pool stammen oder vom Lizenznehmer erstellt wurden) Picture Pool zukommen zu lassen und alle elektronischen Versionen des Lizenzmaterials zu löschen.

    2. Stornierung

      Der Nutzer hat nach Zugang des Lizenzmaterials einen Zeitraum von 30 Tagen Zeit, um die vorgesehene Veröffentlichung oder andere geplante Verwendung des Lizenzmaterials vorzunehmen. Verstreicht diese Frist, so kann Picture Pool die Lizenz stornieren. Der Nutzer hat daraufhin sämtliche Versionen des Lizenzmaterials an Picture Pool zurückzusenden und alle elektronischen Versionen des Lizenzmaterials zu löschen. Darüberhinaus kann Picture Pool vom Nutzer eine Unterlassungserklärung verlangen, in der der Nutzer bestätigt, dass es zu keiner weiteren Verwendung des Lizenzmaterials kommt und sämtliche Vervielfältigungen des Lizenzmaterials an Picture Pool zurückgesendet wurden oder gelöscht worden sind.

    3. Haftung des Lizenznehmers

      Im Falle eines gegen diese AGBs verstoßenden Verhaltens seitens des Lizenznehmers, ist der Nutzer verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe des dreifachen üblichen Nutzungshonorars an Picture Pool zu entrichten. Im Falle eines besonders schweren Verstoßes eines Nutzers, also in Fällen von unberechtigter Verwendung oder Entstellung des Lizenzmaterials oder im Falle einer Weitergabe von Nutzungsrechten an unberechtigte Dritte, ist der Nutzer sogar verpflichtet einen pauschalen Schadenersatz in Höhe des fünfachen üblichen Nutzungshonorars an Picture Pool zu entrichten. Mögliche weitere Schadensersatzforderungen von Picture Pool bleiben hierdurch jeweils unbeschadet. Dem Lizenznehmer steht es jedoch frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

    4. Möglicher Erwerb von Rechten

      Ein Erwerb von Nutzungs- oder Eigentumsrechten am Lizenzmaterial durch Zahlung vonSchadensersatz ist ausgeschlossen.

  6. Honorare
    1. Honorarpflicht

      Die Nutzung von Lizenzmaterial ist grundsätzlich honrarpflichtig, es sei denn, sie dient lediglich betriebsinternen Zwecken, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen.

      Als Nutzung gilt auch die Reproduktion von Lizenzmaterial sowie die Verwendung des Lizenzmaterials als Vorlage für andere der Vorlage typähnlichen Produkte.

    2. Honorarhöhe

      Die Höhe des Honorars richtet sich nach Typ der Nutzungslizenz und Verwendung des Lizenzmaterials. So kann es beispielsweise im Falle von Exklusivrechten zu starken Aufschlägen im Honorar kommen.
      Ferner kann es zu Download- oder Versandgebühren kommen, je nach Art und Umfang des entstandenen Aufwands.
      Lizenzfreies Lizenzmaterial richtet sich nach der aktuell gültigen Preisliste von Picture Pool, während sich das Honorar bei lizenzpflichtigem Lizenzmaterial nach Medium, Zweck, Umfang, Lokalität und Dauer der Nutzung richtet und mit Picture Pool individuell vereinbart wird.

    3. Rechnung

      Kommt es zum Vertragsschluss durch den Lizenznehmer, so stellt Picture Pool das gewünschte Lizenzmaterial in Rechnung, auch wenn die Nutzung des Materials noch nicht erfolgt ist. Kommt es nach Bezahlung des Honorars nicht zu einer Nutzung des Lizenzmaterials, so erfolgt keine Rückerstattung des Honorars durch Picture Pool.

      Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen, alle Preise verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.

      Bei Honorarzahlungen hat der Nutzer den Bezug zur Rechnung im Verwendungszweck kenntlich zu machen, ansonsten kann es zu Bearbeitungsgebühren durch Picture Poolkommen.

  7. Sonstiges
    1. Anwendbares Recht

      Diese Vereinbarung unterliegt, auch bei Lieferung ins Ausland, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    2. Gerichtsstand

      Gerichtstand ist, soweit nicht anders gesetzlich geregelt, Augsburg, Deutschland.
      Unabhängig hiervon behält sich Picture Pool jedoch das Recht vor, mögliche rechtliche Schritte oder Verfahren auch vor einem ausländischen Gericht, sofern dieses gesetzlich zuständig ist, einzuleiten.

    3. Salvatorische Klausel

      Falls eine oder mehrer Bestimmungen dieses Vertrags in irgendeiner Hinsicht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird hierdurch die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Regelungen nicht beeinflusst. Diese Regelungen können nur insoweit abgeändert werden, als dies für ihre Durchsetzbarkeit erforderlich ist.

    4. Steuern

      Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise, die hier anfallenden Steuern sind ebenso wie mögliche anfallende Transaktionssteuern oder Quellenbesteuerung vom Nutzer abzuführen. Der Nutzer ist für diese Steuern selbstständig verantwortlich.